Kapital aus dem Familienvermögen, ohne das Objekt aufzugeben.
Für vermögende Privatpersonen, Unternehmer in Personengesellschaften und Family Offices. Typische Fragestellungen, die wir mit einem Ertragsrecht lösen:
- Re-Allokation nach Anlageklasse
- Kapital aus Immobilien in andere Anlagen umschichten, ohne das Objekt zu verkaufen. Der Kaufpreis ist frei verwendbar.
- Re-Allokation nach Jurisdiktion
- Vermögen oder Wohnsitz ins Ausland verlagern. Die Immobilie bleibt, beurteilt wird sie allein über die Mieten, nicht über die Person.
- Nachfolge und Erbschaftsteuer
- Liquidität für die Steuer, ohne das Familienobjekt aufzugeben. Die nächste Generation übernimmt Eigentum und Wertsteigerung.
- Erben, Pflichtteile, ausscheidende Gesellschafter
- Auszahlungen aus dem Objekt heraus darstellen, ohne Verkauf und ohne Bankdarlehen auf die Person.
- Stille Reserven heben, ohne sie aufzudecken
- Ein Verkauf versteuert die Wertsteigerung von Jahrzehnten. Das Ertragsrecht zahlt den Barwert aus, Buchwerte und AfA bleiben.
- Zweckbindung
- Ein Darlehen für private Zwecke verliert den Zinsabzug, bei Personengesellschaften droht die Überentnahme. Die homeRate bleibt abzugsfähig, gleich wofür die Mittel verwendet werden.
- Eigentum aufgeben müssen
- Ein Verkauf ist endgültig. Beim Ertragsrecht bleiben Eigentum, Verfügungsbefugnis, Wertsteigerung und die Erträge oberhalb der homeR-Quote in der Familie.
- Klumpenrisiko Immobilie
- Das Vermögen diversifizieren, ohne das Objekt zu verlieren.
- Alter, Bonität, Einkommen
- Keine persönliche Haftung, keine Bonitätsprüfung der Person, keine Altersgrenze. Bei fremdvermieteten Objekten zählen allein die Mieten.
Für eine Indikation genügen Mieterträge, Objektdaten und die Restvaluta bestehender Darlehen: info@homer.gmbh · +49 221 933 52250
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